
(AG Freiburg, Urteil vom 11.06.1999 - 51 C 4925/98) Gewerbemiete und Teileigentum 2002, 18
Eine ungenaue Formulierung zur Betriebskostenvereinbarung im Gewerberaummietvertrag muss nicht unklar i.S. der Unklarheitenregel sein.
1 - Vertragsgrundlagen für eine Betriebskostenabrechnung