
(AG Reutlingen, Urteil vom 20.11.1998 - 14 C 1603/98) WM 2001, 31
Der Vermieter kann sich der Pflicht zur Unterhaltung der Ölzentralheizung und zur Betriebskostenabrechnung nicht dadurch entledigen, dass er Beschaffung und Auseinandersetzung um die Bezahlung von Heizöl den Mietparteien untereinander aufgibt.
10 - Fehlen oder verspätete Abrechnung