
(AG Gelsenkirchen-Buer, Urteil vom 12.10.1992 - 9 C 625/92) WM 94, 549
Der Mieter ist nicht verpflichtet, die Nachforderung aus der Betriebskostenabrechnung ohne vorherige Prüfung der Abrechnung durch Mieterverein oder Rechtsanwalt zu bezahlen. Zur Prüfung steht ihm ein Monat Zeit zu.
13 - Fälligkeit der Abrechnung