
(AG Hamburg, Urteil vom 29.01.1991 - 46 C 1689/90) WM 91, 282
Der Mieter ist grundsätzlich berechtigt, auch durch einen beauftragten Dritten beim Vermieter Einsicht in die Originale der Betriebskostenabrechnung zu nehmen.
6 - Einsicht in die Abrechnungsunterlagen