7 - Die Kosten des Betriebes des maschinellen Personen- oder Lastenaufzuges

Rechtsprechung rund um die Betriebskostenart

2009

Eine formularmäßige Vereinbarung in einem Wohnraummietvertrag, durch die ein Mieter anteilig mit Kosten für einen Aufzug belastet wird, mit dem seine Wohnung nicht erreicht werden kann, weil sich der Aufzug in einem anderen Gebäudeteil befindet, benachteiligt den Mieter unangemessen (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 20.09.2006, NJW 2006, 3557).

Urteil: (BGH, Urteil vom 08.04.2009, Az. VIII ZR 128/08) WuM 2009, 351

2006

Die formularvertragliche Beteiligung des Mieters einer Erdgeschosswohnung an den Aufzugskosten benachteiligt diesen nicht unangemessen.

Urteil: (BGH, Urteil vom 20.09.2006, VIII ZR 103/06) WM 2006, 613

2004

1. Besteht für den im Mietobjekt befindlichen Aufzug ein Vollwartungsvertrag, in dessen Rahmen neben Wartungsarbeiten auch Reparaturen erbracht werden, können die Kosten des Vollwartungsvertrages nicht in voller Höhe als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden. Für den Instandsetzungsanteil ist ein Abzug erforderlich, der mangels gegenteiliger Angaben mit 40-50 % der Gesamtkosten geschätzt werden kann.

2. Der in der Vergütung des Vollwartungsvertrages enthaltene Anteil für die Be-hebung von Ausfällen, die durch den täglichen Gebrauch der Anlage entstehen und ohne Ersatzteile bzw. mit kleineren Ersatzteilen behoben werden können, gehört nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten, sondern bezieht sich auf die Instandsetzungsarbeiten am Aufzug (entgegen LG Berlin, GE 1987, 827)

3. Die Kosten für die Beseitigung einer Betriebsstörung gehören nur dann zu den Betriebskosten, wenn durch Wartungsarbeiten ohne Mehraufwand zugleich der Betrieb der Anlage wieder hergestellt werden kann. Wird der Wartungsturnus übermäßig verkürzt, kann das Wirtschaftlichkeitsverbot verletzt sein.

Urteil: LG Duisburg vom 02.03.2004, AZ: 13 S 265/04 (WM 2004, S. 717)

2003

Die im Formularmietvertrag vereinbarte Umlagefähigkeit der wohnungsanteiligen Aufzugskosten des Gebäudes ist auch wirksam, wenn der Mieter die Erdgeschosswohnung einer Wohnungseigentumsanlage angemietet hat.

Urteil: (LG Augsburg , Urteil vom 21.01.2003 - 4 S 3689/02) WM 2003 S. 270

2002

Mieter von im Erdgeschoss liegenden Sozialwohnungen dürfen nicht an den Aufzugskosten im Rahmen der Betriebskostenabwälzung beteiligt werden, sofern ein objektiver Vorteil durch die Nutzung der Aufzugsanlage nicht erkennbar ist. Dies gilt auch dann, wenn mietvertraglich die Beteiligung der Mieter an den Aufzugskosten vereinbart ist.

Urteil: (LG Berlin, Urteil vom 30.05.2002 - 67 S 418/01) Die Heizkostenabrechnung 2002, Seite 36

2001

Überwachung und Notrufbereitschaft über Standleitung sind Betriebskosten des maschinellen Personenaufzuges.

Urteil: LG Gera, Urteil vom 31.01.2001 - 1 S 185/00) WM 2001, 615

2000

Kosten des Notdienstsystems der Aufzugsanlage sind umlagefähige Betriebskosten.

Urteil: (AG Frankfurt am Main - Höchst, Urteil vom 14.7.2000 - 301 C 7149/00) WM 2001, 615

1995

Die Umlage der Betriebskosten des Fahrstuhls auf den Mieter der Erdgeschosswohnung ist aufgrund Formularmietvertrags ausgeschlossen, wenn der Mieter keinen Gebrauchsnutzen vom Aufzug hat.

Urteil: (AG Braunschweig, Urteil vom 27.09.1995 - 114 C 3016/95) WM 96,284

1994

Die formularmäßige Abwälzung der Aufzugskosten auf die Mieter einer Erdgeschosswohnung ist selbst dann nicht wegen Verstoßes gegen § 9 AGBG unwirksam, wenn der Mieter von dem Aufzug keinerlei objektiven Nutzen hat.

Urteil: (LG Berlin, Urteil vom 05.05.1994 - 62 S 33/94) HKA 94,35

1993

Sind die Aufzugskosten auf der Grundlage eines Vollwartungsvertrages, der auch nicht umlagefähige Instandsetzungskosten umfasst, berechnet worden, obliegt es dem Vermieter, die tatsächlich umlagefähigen Kosten im einzelnen substantiiert darzulegen. Kommt er dieser Substantiierungspflicht nicht nach, ist ein Abzug von 40 - 50 % der Gesamtkosten gerechtfertigt.

Urteil: (AG Köln, Urteil vom 02.12.1993 - 222 C 341/93) ZMR IV/94

Kann der Mieter den im Haus vorhandenen Aufzug wegen der Lage seiner Wohnung nicht in sinnvoller Weise nutzen, sind Betriebskosten des Fahrstuhls von ihm nicht zu erheben.

Urteil: (AG Verden, Urteil vom 05.07.1993 - 2 C 115/93) WM 94, 385

1991

Gemäß mietvertraglicher Vereinbarung der Betriebskostenumlage nach festem Maßstab ist der Mieter einer Erdgeschosswohnung auch zur anteiligen Tragung der Fahrstuhlkosten verpflichtet.

Urteil: (LG Duisburg, Urteil vom 28.05.1991 - 7 S 586/90) WM 91, 597

Die auf den Mieter umzulegenden Wartungskosten bei einem Vollwartungsvertrag für Aufzüge sind mit 50 % zu bewerten.

Urteil: (LG Essen, Urteil vom 12.04.1991 - 1 S 768/90) WM 91, 702

1989

Nach vorbehaltlosem Ausgleich des Saldos aus der Betriebskostenabrechnung kann nur im Einzelfall eine nachträgliche Korrektur der Abrechnung gerechtfertigt sein.

Urteil: (OLG Hamburg, Urteil vom 20.12.1989 - 4 U 66/89) WM 91, 598

Hat der Mieter einer Erdgeschosswohnung vom Vorhandensein eines Aufzuges überhaupt keinen ersichtlichen Nutzen, so können die Aufzugskosten nicht als Betriebskosten der preisgebundenen Wohnung auf ihn umgelegt werden.

Urteil: (LG Braunschweig, Urteil vom 17.11.1989 - 6 S 254/89) WM 90, 558