
(AG Tettnang, Urteil vom 19.02.1988 - 3 C 857/87) WM 89, 193
Mit einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sind auch solche Heizkörper zu versehen, die zwar abgesperrt sind und nicht betrieben werden, deren Wiederinbetriebnahme aber ohne besonderen Aufwand und ohne besondere Kenntnisse möglich ist.
3 - Pflicht zur prüffähigen, billigen und verbrauchsabhängigen Kostenverteilung