
(LG Erfurt, Urteil vom 12.04.2002 - 2 S 218/01) WM 2002, 317
In der Betriebskostenabrechnung ist bei den Heizkosten die Position "Brennstoffkosten" zu erläutern, um dem Mieter die Möglichkeit der Prüfung zu geben, ob Investitionskosten des Heizungsbetreibers in der Position enthalten sind.
Hinweis: altes Recht
3 - Pflicht zur prüffähigen, billigen und verbrauchsabhängigen Kostenverteilung